Praxis & Medizin

Facharzt-Termine - neue gesetzliche Bestimmungen regeln den Anspruch gesetzlich Versicherter (GKV) | Praxis

Termin-Servicestellen (TSS) vergeben Termine bei Fachärzten innerhalb von 4 Wochen

Wir, ihre hausärztliche Praxis Dr. Behrend, sind davon überzeugt, dass das eingespielte Verfahren zwischen den Leistungen unserer Praxis und Ihnen, lieber Patient, liebe Patientin, mit dem Facharzt/Fachärztin Ihrer Wahl die beste Versorgung darstellt. Für den Fall einer unangemessenen Wartezeit auf einen Facharzttermin sind nunmehr eigens Termin-Servicestellen (TSS) bei der Kassenärztlichen Vereinigung S-H (KVSH) eingerichtet. Hierzu hat der Gesetzgeber die KVSH verpflichtet.

Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sollen nach den Vorgaben innerhalb einer Woche einen Termin bei Facharzt bekommen, wobei der Termin in einem 4-wöchigen Zeitfenster liegt. Ausgenommen sind Termine zu Routineuntersuchungen oder Termine bei einem*einer Zahnarzt*ärztin oder Psychotherapeuten*in.

Weitere Informationen erhalten Sie unter kvsh.de/index.php. Den Service für die telefonsiche Terminvereinbarung erreichen Sie unter 04551-30404931.